AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eventwerk – PA-Line Mediatechnik GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Eventlocation „Eventwerk“ der

PA-Line Mediatechnik GmbH, Albert-Einstein-Ring 4-6, 50374 Erftstadt

– nachfolgend „Anbieter“ – und deren Kunden.

(2) Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunde gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Eventlocation „Eventwerk“ zur Durchführung von Veranstaltungen.

(2) Zusätzlich können Leistungen wie Technik, Personal, Planung  oder sonstige Zusatzleistungen vereinbart werden.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch beiderseitige Vertragserfüllung zustande.

§4 Mietzeit

(1) Die Nutzung der Location ist ausschließlich innerhalb des vereinbarten Zeitraums zulässig.

(2) Auf- und Abbauzeiten gelten als Bestandteil der Mietzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Überschreitungen werden gesondert berechnet.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgender Zahlungsplan:

- 30% der vereinbarten Vergütung sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig.
- 70% der vereinbarten Vergütung sind nach Ende der Veranstaltung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Kaution

(1) Der Anbieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

(2) Diese dient zur Absicherung möglicher Schäden.

(3) Die Rückzahlung erfolgt nach der Veranstaltung und Prüfung der Location.

§7 Pflichten des Mieters / Veranstalters

(1) Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Mieter verpflichtet sich:

  • - alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • - erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen,
  • - behördliche Vorgaben sowie Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten,
  • - die maximale Personenzahl einzuhalten.

(3) Der Mieter haftet für von ihm beauftragte Dienstleister, Gäste und sonstige von ihm eingesetzte Personen.

§8 Stornierung durch den Mieter

(1) Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

(2) Bei einer Stornierung fallen folgende Ausfallkosten an:

  • - bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der vereinbarten Vergütung
  • - bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung
  • - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Vergütung
  • - weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung 

§9 Rücktritt des Anbieters

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn insbesondere:

  • - der Mieter trotz Fälligkeit nicht zahlt,
  • - wesentlich falsche Angaben gemacht wurden,
  • - eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit besteht,
  • - gesetzliche oder behördliche Vorgaben die Durchführung verhindern.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§10 Nutzung der Location 

(1) Die Nutzung darf nur für den vereinbarten Zweck erfolgen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen an der Location sind nicht erlaubt.

§11 Personenzahl, Sicherheit und Hausordnung

(1) Die maximal zulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden.

(2) Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.

(3) Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

§12 Lautstärke und Veranstaltungsende

(1) Der Mieter hat gesetzliche Lärmschutzvorschriften einzuhalten.

(2) Ab einer bestimmten Uhrzeit (i. d. R. 22:00 Uhr) sind besondere Rücksichtnahmen erforderlich.

(3) Der Anbieter kann bei Verstößen die Veranstaltung einschränken oder beenden.

§13 Hausrecht

(1) Der Anbieter übt das Hausrecht über die Location aus.

(2) Der Anbieter oder beauftragte Personen sind berechtigt, die Location jederzeit zu betreten, insbesondere zur Kontrolle von Sicherheit und Vertragsbedingungen.

§14 Reinigung und Rückgabe

(1) Die Location ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

(2) Grobe Verschmutzungen sind zu entfernen.

(3) Zusätzliche Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.

§15 Catering und externe Dienstleister

(1) Externe Dienstleister sind zulässig, müssen aber abgestimmt werden.

(2) Der Kunde haftet für alle beauftragten Dritten.

§16 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder Dienstleister entstehen.

(2) Dies gilt insbesondere für:

- Gebäude
- Mobiliar
- Technik

§17 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:

- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Schäden an Leben, Körper, Gesundheit

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten.

§18 Mitgebrachte Gegenstände

(1) Für vom Mieter oder seinen Gästen eingebrachte Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§19 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Bei Veranstaltungen können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Anbieter oder beauftragte Personen erstellt werden.

(2) Die Aufnahmen können zur Dokumentation sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Eventlocation verwendet werden.

(3) Bei Veranstaltungen externer Veranstalter liegt die Verantwortung für eigene Foto- und Videoaufnahmen grundsätzlich beim jeweiligen Veranstalter.

§20 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§21 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt können dazu führen, dass Leistungspflichten entfallen.

(2) Bereits entstandene, nachweisbare Kosten können dem Mieter berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.

§22 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Der Gerichtsstand richtet sich nach dem gesetzlichen Vorschriften.