Impressum
Gilt auch für alle unsere Social Media Kanäle, wie z. B.: Facebook, Instagram & LinkedIn
Betreiber der Website und der Eventlocation
Eventwerk ist eine Eventlocation der
PA-Line Mediatechnik GmbH
Albert-Einstein-Ring 4–6
50374 Erftstadt
Vertreten durch die Geschäftsführer:innen:
Bernadette von Polheim und Sascha SchaathProkuristen:
Katharina Pawlowski und Lucas Breuer Diniz
Handelsregister: HRB 62870
Kontakt
Telefon: +49 (0)2235 97894-00
E-Mail: info@eventwerk.live
Alternativ: info@pa-line.com
Verantwortlich für den Inhalt
Sascha Schaath
Anschrift wie oben.
Hinweis
Die Eventlocation Eventwerk wird von der PA-Line Mediatechnik GmbH betrieben.
Webdesign & Programmierung
Julia Pauken Mediendesign
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf Paragraf 8 Abs. 4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen Paragraf 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.